Tipps für Mieter

Mietzahlung per Lastschrift

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,

 

für Ihre monatlichen Mietzahlungen empfehlen wir Ihnen das Lastschriftverfahren.

 

Nach der Erteilung Ihrer Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren wird die monatlich fällige Miete von dem von Ihnen benannten Bankkonto eingezogen.

 

Ihr Vorteil:

 

Sollten Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir Sie sicherzustellen, dass am 3. Werktag der fällige Betrag von Ihrem Konto gedeckt ist. Einzelvereinbarungen zu einem späteren Lastschrifttermin sind möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei unserer Buchhaltung.

 

Vertragsgemäße Wohnungsrückgabe

 

 

Folgende Hinweise sollen Ihnen helfen, die Wohnung ohne Terminverzögerung und damit verbundene Kosten vertragsgemäß an den Vermieter zu übergeben. Konkrete Regelungen des Mietvertrages sind entsprechend zu berücksichtigen.

 

Rückgabe von Wohnung und Nebenräumen und Schönheitsreparaturen

Übergabe in malermäßig sach- und fachgerechtem Zustand gemäß der gesetzlichen Fristenregelung bzw. den Regelungen des Mietvertrages.

 

Fachgerecht renovierte Innentüren und weiß gestrichene Heizkörper.

 

Verschließen von Dübellöchern, Bohrungen etc;

 

Entfernung aller Einbauten: Hängeböden, Zwischendecken, Regale, Paneele, Holzverkleidungen. Einbauschränke und Beseitigung der Malerschäden.

 

Entfernung von Styroporplatten einschließlich der Kleberückstände und dadurch hervorgerufene Putzschäden; Vollständige Räumung von Wohnung, Keller, Boden/Speicher, Gemeinschaftsräume etc.;

 

Übergabe der Wohnung im sauberen und gepflegten Zustand

Reinigung der Sanitäreinrichtungen, Küchen (EBK), Steckdosen, Lichtschalter, Türzargen/Blätter, Fensterrahmen, Fußleisten.

 

Fegen und bei Bedarf wischen der Fußböden (Fleckenfreiheit); feuchte Reinigung der Auslegeware durch eine Fachfirma.

 

Entfernung von Kleberesten und Rückstände von Auslegware; Decken- und Wandverkleidungen.

 

Verschmutzte Fenster müssen gereinigt werden.

 

Türen und Fenster dürfen nicht mit Bildern o.ä. beklebt und sein.

 

Vollständigkeit der Wohnungsausstattung

Anschlussstück für die Waschmaschine verbleibt in der Wohnung.

 

Innentüren incl. Schlüssel müssen vollständig vorhanden und in den jeweiligen Türrahmen eingehängt sein.

 

Vollständiges Anbringen von Drückergarnituren, Armaturen, Fenstergriffe, Steckdosen, Scheuerleisten etc.;

 

Nach dem Abbau der Lampen müssen die Lüsterklemmen in der Wohnung verbleiben.

 

Übergabe aller Schlüssel einschließlich nachgefertigter Schlüssel für Wohnung, Keller, Briefkasten. Boden. Haustür, Gemeinschaftsräume, Tiefgaragenöffner. Müllchips etc.;

 

Sollten Sie Ihre Wohnung am Ende des Mietverhältnisses nicht in vertragsgemäßem Zustand an uns zurückgeben, werden wir Ihnen zunächst eine Nachfrist von ca. 14 Tagen zur Beseitigung der Mängel geben. Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Arbeiten auf Ihre Kosten durch eine Firma ausführen lassen müssen.

 

Für die Zeit nach Ablauf des Mietverhältnisses werden wir unter Umständen bei verspäteter Rückgabe Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete bzw. bei mangelhafter Rückgabe Schadensersatzansprüche geltend machen müssen. Die Kaution reicht hierfür oftmals nicht aus.

 

Bedenken Sie auch, dass Ihr Nachmieter eventuell Schadensersatzansprüche wie zum Beispiel Hotelkosten gegen Sie geltend machen kann. sofern diesem durch Ihr Verschulden nicht möglich ist, die Wohnung rechtzeitig zu beziehen.

 

Deshalb ist es für alle Beteiligten am Besten, rechtzeitig einen Termin für eine Wohnungsvorabnahme, wichtiger jedoch für die endgültige Wohnungsabnahme zu vereinbaren, um noch genügend Zeit für eventuelle Mängelbeseitigungen bis zum Ablauf des Mietverhältnisses zu haben.